Private Krankenversicherung für Beamte

Holen sie das beste für sich heraus – Beratung u. Vergleich lohnen


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PKV für Beamte

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte leicht erklärt.

Warum eine private Krankenversicherung für Beamte?

Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungskosten. Beamte nehmen hier jedoch eine Art Sonderrolle ein:

  • Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Kosten der GKV, weswegen Mitarbeiter des öffentlichen Diensts die Beiträge vollständig übernehmen müssten.
  • Über die sogenannte Beihilfe unterstützt der Dienstherr jedoch den Beamten und dessen Ehepartner sowie Kinder unter 25 Jahren finanziell in puncto Heilkosten.
  • Die Beteiligung kann variieren, liegt in den meisten Fällen jedoch zwischen 50-80 Prozent.

Die verbleibenden Kosten können entsprechend über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Wer darf sich privat krankenversichern?

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt insbesondere für folgende Personengruppen nicht:

  • Beamte (PKV Beamte), Richter, Soldaten und sonstige Personen mit Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze, JAEG). Sie beträgt für 2021 64.350 €.
  • Studenten und sonstige Personen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen

Welche PKV für Beamte?

Wie auch bei gesetzlichen Krankenversicherungen birgt auch die PKV für Beamte eine große Menge an Tarifen und Versicherern. Am bekanntesten sind an dieser Stelle wohl die HUK-COBURG, die Hanse Merkur und die Allianz. Es gibt jedoch eine Vielzahl weiterer Versicherer, weswegen sich ein genauer Blick auf die Konditionen und Policen lohnt.

Die meisten privaten Krankenversicherungen schließen beispielsweise Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer bei stationärer Behandlung sowie die Krankenhauswahl ein. Dennoch

Vor allem bei speziellen Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie reicht auch der Schutz der PKV in einigen Fällen nicht aus. Es empfiehlt sich, wie bei allen Krankenversicherten, eine Krankenzusatzversicherung oder ein Beihilfeergänzungstarif.

Welche Risiken bei der Wahl der PKV?

Die Wahl des richtigen Versicherers ist später schwer zu korrigieren. Zwar kann man die aufgebauten Alterungsrückstellungen unter Umständen zu einem neuen Anbieter mitnehmen und damit einen Ausgleich dafür schaffen, dass der neue Versicherer seinen Preis nach dem gestiegenen Eintrittsalter kalkuliert.
Wenn sich aber Ihr Gesundheitszustand inzwischen verschlechtert haben sollte, werden Sie einen neuen Vertrag entweder gar nicht oder nur mit Risikozuschlägen oder Leistungseinschränkungen bekommen. 

Für wen ist die Privatversicherung sinnvoll?

Für Beamte und andere Berufe, die staatliche Beihilfe erhalten, ist die Private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfe uneingeschränkt zu empfehlen. Wer dagegen als gut verdienender Arbeitnehmer die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Versicherungslösung hat, muss genau überlegen, sich beraten lassen und dann individuell entscheiden.

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Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt insbesondere für folgende Personengruppen nicht:

  • Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Personen mit Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der jährlich neu ermittelten Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze, JAEG) können sich davon befreien lassen und eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen. Die JAEG betrug 2021 64.350 Euro.
  • Studenten und sonstige Personen mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen

Wer bestimmte, jährlich neu festgelegte Einkommenshöchstgrenzen überschreitet, kann sich auch als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Die private Krankenversicherung stellt für Beamte folglich in den meisten Fällen die günstigere Variante dar.

Hinweis

Für Beamte und andere Berufe, die staatliche Beihilfe erhalten, ist die Private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfe uneingeschränkt zu empfehlen.


Wer dagegen als gut verdienender Arbeitnehmer die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Versicherungslösung hat, muss genau überlegen und individuell entscheiden.

Welche Lösung die bessere ist, hängt ab von Alter, Gesundheit und Lebensplanung. Wer nur auf einen anfänglich niedrigeren Beitrag schaut, der riskiert eine Fehlentscheidung, die ihn langfristig bindet. Die Chancen auf eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung sind gering.

Auch ein späterer Wechsel des privaten Versicherers ist nicht einfach, denn nicht in jedem Fall kann man die bereits gebildete Alterungsrückstellung mitzunehmen. Ein neuer Versicherer berechnet außerdem den zu zahlenden Beitrag nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Wechsels.

Hinweis

Wer mittlerweile dauerhaft krank ist, bekommt einen neuen Vertrag nur mit Risikozuschlägen oder Leistungseinschränkungen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung gibt es in der Privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung.

Jeder zahlt entsprechend seines individuellen Krankheitsrisikos, also auch ein nicht arbeitender Partner und die Kinder. Weil die Höhe des Beitrags nicht an das Arbeitseinkommen gekoppelt ist, sinkt der Beitrag nicht, wenn der Versicherte aus dem Erwerbsleben ausscheidet und in den Ruhestand geht.

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Leistungsunterschiede zwischen GKV und PKV

Während Beitragsvorteile heute meist kein entscheidender Grund mehr für eine Private Krankenversicherung sind, lohnt sich ein Blick auf die Unterschiede in den Leistungspaketen.

  • Die gesetzliche Versicherung (GKV) beschränkt sich auf das medizinisch absolut Notwendige. Leistungen wurden in der Vergangenheit zurückgefahren, und es ist zu befürchten, dass sich das auch in den kommenden Jahren nicht ändern wird.
  • Der Privatpatient in der privaten Versicherung (PKV) hat dagegen eine vertraglich festgelegte Versorgung, die nicht per Gesetz beschnitten werden kann.

Kehrseite der Medaille ist, dass Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen in erster Linie die gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Für privat Versicherte bedeutet das einen überproportionalen Beitragsanstieg, der aber durch Tarifwechsel, geringeren Leistungen oder einer Selbstbeteiligung abgefedert werden kann.

Inzwischen stellen fünf Bundesländer ihren Beamten eine sogenannte „pauschale Beihilfe“ zur Verfügung. Diese Art von Arbeitgeberbeitrag richtet sich an Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern möchten. Ob dies eine flächendeckende Regelung wird, ist noch nicht gänzlich abzusehen.
Durch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer und der Versicherer gibt es für Beamte Gestaltungsspielraum bei den Versicherungsleistungen – Beratung und Vergleich lohnt sich!