Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte profitieren von der Fürsorgepflicht ihres Dienstherrn, auch bei Krankheit oder Unfall. Wer aber glaubt, die Staatsdiener seien auch bei Dienstunfähigkeit rundum versorgt, der irrt.

Auch wenn es Vorteile gegenüber der Erwerbsunfähigkeitsrente für Arbeitnehmer gibt, ist der Schutz doch sehr löchrig. Eine private Absicherung ist deshalb auch für Beamte, Richter, Berufssoldaten und gleichgestellte Berufsgruppen unverzichtbar.

Was für Beschäftigte in der freien Wirtschaft die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ist für Beamte die Dienstunfähigkeitsversicherung.

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Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Warum benötigt man eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?

Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte nicht geeignet. Der Grund dafür ist einfach: Die Definition der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen unterscheidet sich ganz wesentlich vom Begriff der Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht. Im Ergebnis kann es passieren, dass zwar eine Dienstunfähigkeit nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) vorliegt, aber keine Berufsunfähigkeit im Sinn des Versicherungsvertrags.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein dienstunfähiger Beamter noch zu 50 % einen gleichwertigen Beruf ausüben könnte, der seinen Kenntnissen und seiner Lebensstellung entspricht. Der Versicherte würde dann trotz Dienstunfähigkeit leer ausgehen und unter Umständen eine erhebliche Versorgungslücke zwischen seinem letzten Einkommen und dem Ruhegehalt hinnehmen müssen.

Was ist im Vertragswerk zu beachten?

]Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte muss deshalb unbedingt eine echte, vollständige Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, damit sie den geplanten Absicherungsbedarf auch wirklich erfüllt.

Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass die Dienstunfähigkeit genau so definiert ist, wie es in den §§ 44 bis 49 BBG steht. Ein Verweis auf die üblichen Kriterien der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht nicht aus.

Alternativ können auch die Versetzung in den Ruhestand und die Entlassung aus dem Dienst explizit als Leistungsfälle genannt sein – mit dieser Formulierung sind Sie auf der sicheren Seite. Achten Sie auch darauf, dass der Vertrag Ihrem aktuellen Beamtenstatus entspricht. Sind Sie beispielsweise Beamter auf Widerruf oder auf Probe, nützen Ihnen die Klauseln für Beamte auf Lebenszeit nichts.

Besonders wichtig für junge Beamte und Risikoberufe

Ab wann zahlt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Ansprüche auf Versorgungsleistungen steigen mit der Zahl der Dienstjahre. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. für Bundesbeamte. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten:

  • In den ersten fünf Jahren gibt es bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit keine Leistung,
  • ebenso wenig wie für Beamte auf Probe oder Widerruf sowie Beamtenanwärter.
  • Ab dem sechsten Jahr werden rund 35 % Ruhegehalt gezahlt, und erst
  • nach vierzig Dienstjahren steigt der Anteil auf über 70 %.

Von einer vollständigen Absicherung des Lebensstandards kann also keine Rede sein. Für junge Beamte, zum Beispiel Referendare, gibt es besonders angepasste Vertragskonstruktionen, sogenannte Dienstanfänger-Policen.

Optimal ist, wenn diese nach der Probezeit mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt werden können.

Was ist bei einer DU wichtig und auf was kann man verzichten?

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sollten der erwarteten Lücke zwischen den Ruhestandsbezügen und der letzten Besoldung entsprechen. Ratsam ist, zu Beginn der Laufbahn mindestens drei Viertel des Nettogehalts zu versichern.

Auf eine Dynamik-Vereinbarung, die den Versicherungsschutz an steigende Lebenshaltungskosten anpasst, können Beamte dagegen verzichten – der mit der Zeit wachsende Anspruch auf Ruhegehalt kompensiert die Preissteigerungen. Manche Versicherer bieten sogar besonders preisgünstige Verträge mit fallenden Versicherungssummen.

Der Versorgungsbericht der Bundesregierung zeigt: Mehr als zwei Drittel aller Dienstunfähigkeiten gehen auf psychische und psychosomatische Ursachen zurück. Lehrer zählen zu den besonderen Risikogruppen. Ihnen wird deshalb von vielen Versicherern ein eingeschränkter Versicherungsschutz angeboten, zum Beispiel nur bis zum 50. oder 55. Lebensjahr.

Hinweis

Solche Verträge sind zwar billiger, bedeuten aber eine erhebliche Einkommenslücke, wenn die Dienstunfähigkeit in der besonders risikoreichen Zeit nach Ende des Vertrages eintritt.

Auch für Beamte im Vollzugsdienst, also zum Beispiel Polizei, Zoll, Justiz, und für Feuerwehrleute ist das Angebot an Dienstunfähigkeitsversicherungen beschränkt. Ein genauer Vergleich der Anbieter, die diese Berufsgruppen versichern, sollte sich nicht nur auf die Beitragshöhe erstrecken, sondern zusätzlich

  1. den Umfang der Dienstunfähigkeitsklausel,
  2. die maximale Laufzeit und
  3. eine eventuell begrenzte Rentenhöhe umfassen.

Die Prüfung der höchsten versicherbaren Rente ist ebenso für gut bezahlte Berufe wie Richter oder Staatsanwalt wichtig.

Versicherungsschutz bis zum 35. Lebensjahr abschließen

Die Beitragshöhe in der Dienstunfähigkeitsversicherung richtet sich im Wesentlichen

  1. nach der gewünschten Rentenhöhe,
  2. dem Eintrittsalter,
  3. eventuellen Vorerkrankungen und
  4. der Berufsgruppe.

Zum Teil gibt es weitere differenzierende Merkmale, bei Lehrern zum Beispiel die Schulform – ein Gymnasiallehrer zahlt weniger Beitrag für die Dienstunfähigkeitsversicherung als ein Lehrer an einer Hauptschule.

Auch wenn die Versicherer in ihren Tarifen einen Abschluss in der Regel bis zum 55. Lebensjahr erlauben, ist ein möglichst früher Eintritt sinnvoll.

Kosten

Ein dreißigjähriger Verwaltungsbeamter kann beispielsweise eine Monatsrente von 1.000 € ab etwa 30 € Monatsbeitrag versichern. Ein Polizist oder Lehrer muss mit rund 10 € Zuschlag rechnen.

Das Wichtigste in der Übersicht

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

In den risikoarmen jungen Jahren bildet der Versicherer Rückstellungen, er spart also Geld für die später erwarteten Leistungsfälle an und hält den Beitrag damit im Alter konstant. Ist die Zeit, in der er Geld zurücklegen kann, kürzer, müssen die Beiträge folglich höher ausfallen.

Die konkrete Beitragshöhe ist je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Das liegt an Unterschieden in der Kalkulation und Vertragsgestaltung, aber auch daran, dass in den sogenannten Zahlbeitrag nicht garantierte Überschussanteile eingerechnet werden. Diese mindern den Tarifbeitrag.

Solche Überschüsse ergeben sich aus Kapitalanlagen des Versicherers, aus Kostenvorteilen, aber auch aus einer vorsichtigen Kalkulation der Versicherungsleistungen.

Was ist bei einer DU wichtig und auf was kann man verzichten?

Ratsam ist, zu Beginn der Laufbahn mindestens drei Viertel des Nettogehalts zu versichern.
Auf eine Dynamik-Vereinbarung, die den Versicherungsschutz an steigende Lebenshaltungskosten anpasst, können Beamte dagegen verzichten.

Ab wann zahlt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Ansprüche auf Versorgungsleistungen steigen mit der Zahl der Dienstjahre. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. für Bundesbeamte. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten:

  • In den ersten fünf Jahren gibt es bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit keine Leistung,
  • ebenso wenig wie für Beamte auf Probe oder Widerruf sowie Beamtenanwärter.
  • Ab dem sechsten Jahr werden rund 35 % Ruhegehalt gezahlt, und erst
  • nach vierzig Dienstjahren steigt der Anteil auf über 70 %.

Was ist im Vertragswerk zu beachten?

Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass die Dienstunfähigkeit genau so definiert ist, wie es in den §§ 44 bis 49 BBG steht. Ein Verweis auf die üblichen Kriterien der Berufsunfähigkeitsversicherung reicht nicht aus.

Warum benötigt man eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?

Die Definition der Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen unterscheidet sich ganz wesentlich vom Begriff der Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht. Hier weiterlesen.