Private Krankenversicherung für Beamte

Holen sie das beste für sich heraus – Beratung u. Vergleich lohnen


PKV für Beamte

Sie möchten sich zunächst einen Überblick verschaffen? Dann finden Sie hier die wichtigsten Antworten in Kurzform.

Warum Beamte ihre Krankenversicherung anders auswählen müssen

Die Krankenversicherung von Beamten folgt einem anderen Prinzip als die gesetzlich versicherter Arbeitnehmer. Der wichtigste Grund dafür ist die Beihilfe. Sie beteiligt sich an den beihilfefähigen Krankheitskosten und bestimmt damit unmittelbar, welcher Teil überhaupt über eine Krankenversicherung abgesichert werden muss.

Für die meisten Beamten bedeutet das: Sie benötigen keine private Vollversicherung, sondern eine private Restkostenversicherung. Diese ergänzt den bestehenden Beihilfeanspruch und übernimmt den Teil der Krankheitskosten, den der Dienstherr nicht erstattet.

Dieser Unterschied wirkt sich auf nahezu jede Entscheidung aus – von der Tarifwahl über die Beitragshöhe bis hin zur späteren Absicherung im Ruhestand. Wer die Beihilfe versteht, kann deshalb auch besser beurteilen, welche private Krankenversicherung langfristig zu seiner persönlichen Situation passt.

Die Beihilfe bildet die Grundlage der privaten Krankenversicherung

Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung, sondern eine eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Erst für den verbleibenden Rest schließen Beamte eine private Krankenversicherung ab.

Kurz gesagt funktioniert das System in zwei Schritten:

  1. Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten.
  2. Die private Krankenversicherung übernimmt den verbleibenden Restkostenanteil.

Je nach persönlicher Situation beträgt die Beihilfe in der Regel:

BeihilfeanspruchÜblicher Versicherungsumfang der PKV
50 Prozent50 Prozent Restkosten
70 Prozent30 Prozent Restkosten
bis zu 80 Prozent20 Prozent Restkosten

Welche Beihilfe im Einzelfall gilt, richtet sich nach den Beihilfevorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Dadurch können sich sowohl die Höhe der Erstattung als auch einzelne Leistungen zwischen Bund und Ländern unterscheiden.

Das bedeutet für Sie: Nicht der Versicherer entscheidet über Ihren Beihilfeanspruch, sondern Ihr Dienstherr. Die private Krankenversicherung muss deshalb zu den geltenden Beihilfevorschriften passen und nicht umgekehrt.

Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe. Sie wird derzeit unter anderem in Hamburg, Bremen, Berlin und Brandenburg angeboten. Statt einer Erstattung einzelner Krankheitskosten beteiligt sich der Dienstherr dort an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist jedoch in der Regel dauerhaft und sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

Darauf kommt es anPKV mit BeihilfeGKV
Grundlage der AbsicherungBeihilfe plus Restkostenversicherunggesetzlicher Krankenversicherungsschutz
Gesundheitsprüfungin der Regel erforderlichentfällt
Beitragsberechnungunabhängig vom Einkommeneinkommensabhängig
Bedeutung der Beihilfeübernimmt einen Teil der Krankheitskostenpauschale Beihilfe nur in einzelnen Bundesländern

Merke: Nicht die PKV allein entscheidet über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Krankenversicherung. Ausschlaggebend ist das Zusammenspiel zwischen Beihilfe und dem gewählten Tarif.

Tarifwahl: Welche Leistungen wirklich entscheidend sind

Die Beihilfe legt fest, welchen Anteil der Krankheitskosten Ihr Dienstherr übernimmt. Welche Leistungen darüber hinaus abgesichert sind, entscheidet dagegen der gewählte PKV-Tarif. Genau deshalb unterscheiden sich private Krankenversicherungen für Beamte häufig weniger bei den Grundleistungen als vielmehr in den Details.

Viele Versicherte achten zunächst auf den monatlichen Beitrag. Langfristig entscheiden jedoch andere Kriterien darüber, ob ein Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt. Unterschiede zeigen sich häufig erst dann, wenn Leistungen tatsächlich benötigt werden oder sich die Lebensumstände verändern.

Für den Tarifvergleich sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • ambulante und stationäre Leistungen,
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz,
  • Heil- und Hilfsmittel,
  • Psychotherapie nach Tarifbedingungen,
  • Wahlleistungen im Krankenhaus,
  • Möglichkeiten zur Beitragsentlastung im Alter,
  • Beihilfeergänzungstarife zur Schließung möglicher Versorgungslücken.

Ein Beihilfeergänzungstarif kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Beihilfe bestimmte Aufwendungen nicht oder nur teilweise erstattet. Er ersetzt die Beihilfe nicht, sondern ergänzt sie dort, wo Versorgungslücken entstehen können.

Das bedeutet für Sie: Ein guter Tarif zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er möglichst viele Leistungen verspricht. Entscheidend ist vielmehr, dass sein Leistungsumfang zu Ihrem persönlichen Beihilfeanspruch passt und auch langfristig Bestand hat.

Gesundheitsprüfung: Grundlage für den Vertragsabschluss

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung prüfen Versicherer das gesundheitliche Risiko des Antragstellers. Dazu beantworten Sie Gesundheitsfragen, deren Umfang je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein kann.

Gefragt wird unter anderem nach:

  • bestehenden Erkrankungen,
  • früheren Operationen,
  • laufenden oder geplanten Behandlungen,
  • regelmäßig eingenommenen Medikamenten,
  • psychischen Erkrankungen,
  • Krankenhausaufenthalten innerhalb bestimmter Zeiträume.

Alle Angaben sollten vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Unvollständige Angaben können später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen.

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Je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer den Antrag regulär annehmen, einen Risikozuschlag verlangen, Leistungseinschränkungen vereinbaren oder den Abschluss ablehnen.

Gerade bei bekannten Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. Sie ermöglicht einen Vergleich verschiedener Versicherer, ohne bereits einen offiziellen Antrag zu stellen.

Was ist die Öffnungsaktion der PKV?

Nicht jede Vorerkrankung verhindert den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Für Beamtenanfänger gibt es deshalb die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung.

Sie richtet sich an Personen, die erstmals einen Beihilfeanspruch erwerben und erleichtert unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zur PKV.

Die wichtigsten Merkmale:

  • Aufnahme trotz bestehender Vorerkrankungen,
  • maximal 30 Prozent Risikozuschlag,
  • keine Leistungsausschlüsse aufgrund bestehender Erkrankungen,
  • Antrag innerhalb der geltenden Fristen nach Beginn des Beihilfeanspruchs.

Die Öffnungsaktion ersetzt die Gesundheitsprüfung nicht. Sie sorgt jedoch dafür, dass gesundheitliche Vorbelastungen den Zugang zur privaten Krankenversicherung nicht grundsätzlich ausschließen.

Kleine oder große Anwartschaft – welche Lösung passt besser?

Nicht jeder Beamte benötigt unmittelbar nach Beginn seiner Laufbahn eine private Krankenversicherung. Liegt der eigentliche Versicherungsbeginn erst in der Zukunft, kann eine Anwartschaft sinnvoll sein. Sie sichert den aktuellen Gesundheitszustand und erleichtert den späteren Eintritt in die PKV.

Welche Form der Anwartschaft geeignet ist, hängt vor allem davon ab, wann die private Krankenversicherung beginnen soll.

VergleichspunktKleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Gesundheitszustandbleibt erhaltenbleibt erhalten
Eintrittsalterwird nicht gesichertwird gesichert
Altersrückstellungenkeinewerden berücksichtigt
Typischer Einsatzkürzere Übergangszeitenlängere Zeit bis zum PKV-Beginn

Je länger der Zeitraum bis zum geplanten Eintritt in die private Krankenversicherung ist, desto wichtiger kann die Wahl der passenden Anwartschaft werden.

Altersrückstellungen und Versichererwechsel

Private Krankenversicherungen bilden Altersrückstellungen, um steigende Gesundheitskosten im höheren Alter abzufedern. Sie gehören zu den Gründen, warum ein späterer Versichererwechsel sorgfältig geprüft werden sollte.

Ein Wechsel bleibt grundsätzlich möglich. Mit zunehmendem Alter oder einem veränderten Gesundheitszustand kann der Abschluss eines neuen Vertrags jedoch schwieriger werden. Außerdem lassen sich Altersrückstellungen nur eingeschränkt übertragen.

Deshalb empfiehlt es sich, die Tarifentscheidung nicht ausschließlich anhand des aktuellen Beitrags zu treffen. Ebenso wichtig sind eine stabile Tarifkalkulation, ein langfristig passender Leistungsumfang und die Übereinstimmung mit dem eigenen Beihilfeanspruch.

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Warum auch die Dienstunfähigkeitsklausel berücksichtigt werden sollte

Die private Krankenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheitskosten. Sie ersetzt jedoch kein Einkommen, wenn Beamte ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Aus diesem Grund ergänzen viele Beamte ihre Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass sich der Versicherer an der Entscheidung des Dienstherrn orientiert und eine festgestellte Dienstunfähigkeit nicht nach eigenen Kriterien erneut bewertet.

Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung verfolgen unterschiedliche Ziele. Während die PKV Behandlungskosten absichert, dient die Dienstunfähigkeitsversicherung der finanziellen Absicherung des Einkommens. Beide Bausteine ergänzen sich, ersetzen einander jedoch nicht.

Wie sich die private Krankenversicherung im Laufe des Beamtenlebens verändert

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Beihilfeanspruch, Lebenssituation und beruflicher Status verändern sich im Laufe der Jahre. Dadurch ändern sich auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Während zu Beginn der Beamtenlaufbahn häufig die Gesundheitsprüfung oder die Tarifwahl im Vordergrund stehen, gewinnen später Themen wie Beitragsentwicklung, Beihilfe im Ruhestand oder ein möglicher Versichererwechsel an Bedeutung. Wer diese Zusammenhänge früh berücksichtigt, kann seine Krankenversicherung langfristig besser planen.

Wie entsteht der PKV-Beitrag?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag einer privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen. Entscheidend sind vielmehr der persönliche Beihilfeanspruch, das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der gewählte Leistungsumfang.

Einfluss auf den Beitrag haben insbesondere:

  • Höhe des Beihilfeanspruchs,
  • Eintrittsalter,
  • Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss,
  • gewählter Tarif,
  • vereinbarte Selbstbeteiligung.

Da Beamte lediglich den Teil der Krankheitskosten versichern, den die Beihilfe nicht übernimmt, unterscheidet sich die Beitragsberechnung deutlich von einer privaten Vollversicherung.

Beitragsanpassungen können dennoch vorkommen. Sie beruhen unter anderem auf steigenden Gesundheitskosten oder geänderten Kalkulationsgrundlagen und sind nicht automatisch ein Hinweis auf einen ungeeigneten Tarif.

Selbstbeteiligung und Kostendämpfungspauschale unterscheiden

Selbstbeteiligung und Kostendämpfungspauschale werden häufig gleichgesetzt, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen.

Die Selbstbeteiligung ist Bestandteil des PKV-Tarifs. Sie reduziert den laufenden Beitrag, weil kleinere Behandlungskosten bis zur vereinbarten Höhe selbst getragen werden.

Die Kostendämpfungspauschale gehört dagegen zu den Beihilfevorschriften einzelner Dienstherren. Je nach Bundesland kann vorgesehen sein, dass Beamte einen Teil ihrer beihilfefähigen Aufwendungen zunächst selbst übernehmen, bevor die Beihilfe leistet.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil beide Regelungen die tatsächlichen Eigenkosten beeinflussen können, jedoch auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen.

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Warum das Bundesland bei der Tarifwahl eine Rolle spielt

Die Beihilfe wird nicht bundesweit einheitlich geregelt. Bund und Länder verfügen über eigene Beihilfevorschriften, die sich in einzelnen Punkten unterscheiden können.

Unterschiede bestehen beispielsweise bei

  • der Höhe der Beihilfe,
  • den Regelungen für berücksichtigungsfähige Angehörige,
  • Kostendämpfungspauschalen,
  • beihilfefähigen Höchstbeträgen,
  • Erstattungen für Heil- und Hilfsmittel sowie
  • Wahlleistungen im Krankenhaus.

Deshalb sollte die Tarifwahl nie losgelöst vom jeweiligen Dienstherrn erfolgen. Erst wenn feststeht, welche Beihilfevorschriften gelten, lässt sich beurteilen, welcher Versicherungsumfang tatsächlich benötigt wird.

Das bedeutet für Sie: Nicht jeder Tarif passt automatisch zu jedem Beamten. Maßgeblich ist immer das Zusammenspiel zwischen Tarif und Beihilfe.

Was sich mit dem Ruhestand ändert

Mit dem Eintritt in den Ruhestand verändert sich in vielen Fällen auch der Beihilfeanspruch. In den meisten Bundesländern steigt der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger auf 70 Prozent. Dadurch muss die private Krankenversicherung einen geringeren Anteil der Krankheitskosten absichern.

Der Versicherungsbeitrag entwickelt sich deshalb jedoch nicht automatisch im gleichen Verhältnis. Ausschlaggebend bleiben weiterhin der gewählte Tarif und dessen langfristige Kalkulation.

Wer seine Krankenversicherung bereits während des aktiven Berufslebens mit Blick auf den Ruhestand auswählt, vermeidet häufig spätere Anpassungen oder unnötige Tarifwechsel.

Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Viele Beamte stellen sich diese Frage erst nach einigen Jahren. Dann zeigt sich häufig, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist.

Besonders relevant ist die Altersgrenze von 55 Jahren. Danach ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel ausgeschlossen.

Deshalb sollte die Entscheidung für eine private Krankenversicherung nicht allein auf den heutigen Beitrag gestützt werden. Ebenso wichtig sind die langfristige Lebensplanung, mögliche Veränderungen des Beihilfeanspruchs und die persönliche berufliche Entwicklung.

Fazit: Nicht der günstigste Tarif entscheidet, sondern das passende Gesamtkonzept

Die private Krankenversicherung funktioniert für Beamte nach anderen Grundsätzen als für Arbeitnehmer. Ausschlaggebend ist nicht allein der Versicherungsvertrag, sondern das Zusammenspiel aus Beihilfe, persönlichem Versicherungsbedarf und langfristiger Planung.

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Wer den eigenen Beihilfeanspruch kennt, kann den benötigten Versicherungsumfang deutlich besser einschätzen. Darauf bauen anschließend alle weiteren Entscheidungen auf – von der Tarifwahl über die Gesundheitsprüfung bis hin zur Absicherung im Ruhestand.

Vor einer Entscheidung sollten Sie sich deshalb insbesondere folgende Fragen stellen:

  • Wie hoch ist mein persönlicher Beihilfeanspruch?
  • Welche Leistungen möchte ich dauerhaft absichern?
  • Passen Tarif und Beihilfevorschriften meines Dienstherrn zusammen?
  • Welche Auswirkungen haben Familienplanung oder Ruhestand auf meinen Versicherungsschutz?
  • Ist der Tarif auch langfristig nachvollziehbar kalkuliert?

Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Tarife schafft dafür eine solide Grundlage. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch, die Besonderheiten der Beihilfe von Beginn an in jede Entscheidung einzubeziehen.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte

Die wichtigsten Fragen wurden im Verlauf des Artikels bereits beantwortet. Nachfolgend finden Sie die zentralen Antworten noch einmal kompakt zusammengefasst.

Ist die PKV für Beamte verpflichtend?

Nein. Beamte können sich grundsätzlich auch gesetzlich krankenversichern. Aufgrund des bestehenden Beihilfeanspruchs entscheiden sich jedoch viele für eine private Restkostenversicherung.

Können Vorerkrankungen den Abschluss einer PKV verhindern?

Nicht zwingend. Neben der regulären Gesundheitsprüfung besteht für Beamtenanfänger unter bestimmten Voraussetzungen die Öffnungsaktion mit erleichterten Aufnahmebedingungen.

Gibt es in der PKV eine Familienversicherung?

Nein. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt jede versicherte Person einen eigenen Vertrag. Angehörige können jedoch – abhängig von den geltenden Beihilfevorschriften – selbst beihilfeberechtigt sein.

Warum unterscheiden sich PKV-Tarife so deutlich?

Die Beihilfe legt fest, welcher Teil der Krankheitskosten übernommen wird. Der Tarif entscheidet dagegen darüber, welche Leistungen für den verbleibenden Restkostenanteil abgesichert werden und in welchem Umfang dies geschieht.

Worauf sollten Beamte vor dem Abschluss besonders achten?

Nicht allein auf den Beitrag. Wesentlich wichtiger sind der persönliche Beihilfeanspruch, der Leistungsumfang des Tarifs, die langfristige Beitragsentwicklung und die Beihilfevorschriften des jeweiligen Dienstherrn.