Beihilfetarife für Beamte

Die Beihilfe für Beamte

Und was es für die private Vorsorge bedeutet

Für Angestellte im öffentlichen Dienst sind die Spielregeln klar:

  • Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • können sich aber bei Überschreiten der jährlich neu ermittelten Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze, JAEG). davon befreien lassen und eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen. Die JAEG betrug 2021 64.350 Euro.
  • Bei den Beamten ist die Sache dagegen komplizierter. Sie haben einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Dieser Anspruch ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Es gibt zwar seit 2009 eine Bundesbeihilfeverordnung mit weiteren Verwaltungsvorschriften, aber diese gilt zwingend nur für Bundesbeamte. Von den Ländern kann sie übernommen werden, es existieren aber auch abweichende Regelungen.

Die Beihilfe die einzige Form, in der sich Ihr Dienstherr an der Krankenversicherung beteiligt. Einen Zuschuss für die Private Krankenversicherung (PKV Beamte), wie ihn Arbeitnehmer erhalten, gibt es nicht.

Hinweis

Es gibt keinen fixen Satz oder Tarif, mit dem sich der Dienstherr an den Heilkosten für Beihilfeberechtigte und deren Familie beteiligt. Die Höhe der erstattungsfähigen Behandlungskosten richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften.

Es gibt zahlreiche Beihilfetarife und allein 16 verschiedene Beihilfeverordnungen. Da an dieser Stelle jedes Bundesland andere Vorschriften hat, ist eine pauschale Aussage über Kosten und beinhaltete Leistungen nicht möglich.

Die Beihilfe beträgt:

Beihilfesatz für ... nur für sichfür Ehepartnerfür Kinder
Aktive Beamte mit einem Kind50%70%80%
Aktive Beamte mit zwei Kindern70%70%80%
Beamte i. R. und deren Witwen/Witwe70%70%80%
Waisen/Halbwasien80%

In Anlehnung an den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, den Beamte nicht erhalten, beträgt, wie weiter oben bereits erwähnt, die Beihilfe für

  • aktive Beamte 50 % der erstattungsfähigen Kosten.
  • Pensionäre erhalten 70 %,
  • beihilfeberechtigte Partner ebenfalls 70 % und
  • Kinder sogar 80 % Zuschuss vom Staat.

Bei Familienangehörige werden die Leistungen der gesetzlichen Familienversicherung nachgebildet. Einzige Voraussetzung: Der Partner darf keine eigene Krankenversicherung haben und der Nachwuchs muss noch kindergeldberechtigt sein.

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Die Beihilfe ergänzen

Die private Versicherungswirtschaft greift das komplexe Beihilferecht auf und schafft dazu passende Tarife für eine ergänzende private Vorsorge. Leistungen und Beiträge sind der vorgelagerten Beihilfe angepasst.

Da der Versicherer nur 50 % – bei Angehörigen noch weniger – der Krankheitskosten tragen muss, kann der Beitrag entsprechend günstig gestaltet werden. Das Fehlen eines Arbeitgeber-Zuschusses ist dabei leicht zu verschmerzen.

Es bleibt sogar finanzieller Spielraum, um attraktive Zusatzleistungen zu versichern, die die Beihilfe selbst nicht bietet.

In der Kombination von Beihilfe und privatem Beamtentarif wird damit derselbe Leistungsumfang wie in einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung erreicht, und das zu einem sehr günstigen Preis.

Lücken im Beihilfesatz

In einigen Punkten weist der Beihilfesatz für Beamte Lücken auf. So zum Beispiel bei Sehhilfen, Leistungen von Heilpraktikern, Laborkosten oder Tagegeld im Fall einer notwendigen Kur.

Es kann also vorkommen, dass Privatversicherte hier sämtliche Kosten erstattet bekämen, während Beamten mit Beihilfeanspruch Restbeträge bleiben, die aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Beihilfe erstattet nur 50% der Kosten

Die Bundesbeihilfeverordnung und die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften enthalten umfassende Leistungskataloge der Maßnahmen, die von der Beihilfe bezuschusst werden. Teilweise entsprechen sie dem, was auch gesetzlich Versicherte nach dem Fünften Sozialgesetzbuch erhalten, teilweise gehen die Leistungen deutlich darüber hinaus.

Die Erstattung von Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer im Krankenhaus sind beispielsweise Wahlleistungen, die man ansonsten nur aus der Privaten Krankenversicherung kennt.

Die Hälfte seiner Krankheitskosten müsste der Beamte also ohne ergänzenden Versicherungsschutz selbst tragen. Und das kann teuer werden:

  • Eine umfassende Sanierung der Zähne kann auch bis 10.000 € kosten,
  • eine Krebsbehandlung über einige Monate kann je nach eingesetztem Medikament mit 100.000 € oder mehr zu Buche schlagen.

Sonderfall: Beamtenanwärter

Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Widerruf sind ebenfalls nicht verpflichtet, sich in der GKV zu versichern. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Lehramtsanwärter oder Beamte in der Probezeit, die bis zu drei Jahren dauern kann.

Auch Anwärter auf die Beamtenlaufbahn haben natürlich einen Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherren.

Bemerkenswert ist, dass beispielsweise Lehramtsanwärter von besonders günstigen Anwärtertarifen der PKV profitieren. Diese speziellen Tarife haben jedoch in den meisten Fällen ein Höchstalter von 34 Jahren.

In Einzelfällen kann dieses jedoch auch höher sein. Es ist auch für Anwärter des Beamtenstatus‘ ratsam, sich privat zu versichern, denn:

  • Je niedriger das Eintrittsalter in die PKV, desto niedriger sind die Beiträge.

Pauschale Beihilfe

Die sog. pauschale Beihilfe wurde bisher in den Ländern Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen eingeführt. Die pauschale Beihilfe funktioniert wie ein Arbeitgeberzuschuss für all diejenigen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten.

Als Nachteil wird die Unwiderruflichkeit der Entscheidung gesehen. Entweder man ist gesetzlich versichert und bekommt die pauschale Beihilfe oder man versichert sich privat und kann kann die bisherigen Beihilferegelungen in Anspruch nehmen.

Ein Vergleich und eine Beratung ist auch hier angeraten.

Freie Heilfürsorge

Eine besondere Form der Fürsorge im öffentlichen Dienst bildet die freie Heilfürsorge. Sie ist für Beamte gedacht, die einem besonderen Berufsrisiko ausgesetzt sind, wie beispielsweise

  • Berufsfeuerwehrleute,
  • Polizeibeamte oder
  • Beamte in Justizvollzugsanstalten.

Im Gegensatz zur Beihilfe werden dem Beamten im Falle einer beantragten Heilfürsorge sämtliche Behandlungskosten in voller Höhe erstattet. Sie gilt jedoch nicht für dessen Ehepartner oder Kinder. Der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt mit dem Eintritt des Beamten in die Pensionierung. Es empfiehlt sich also, neben der Altersvorsorge, Lebensversicherung und Pflegeversicherung eine Anwartschaft für eine Krankenversicherung abzuschließen.

Dies gilt natürlich auch für Personen, die sich nicht in der Heilfürsorge befinden, sondern stattdessen beihilfeberechtigt sind. So sind Beamte optimal für den Ruhestand gerüstet.

Beihilfe

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