Private Krankenversicherung für Beamte

PKV für Beamtenanwärter – Anspruch auf Beihilfe

Beamtenanwärter und Referendare haben zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe, jedoch unterscheidet sich dieser Anspruch in einigen Details von den Leistungen, die ein aktiver Beamter erhält. Die Privaten Krankenversicherer bieten Beamtenanwärtern darauf abgestimmte Tarife. Hier lohnt genaues Hinsehen, denn vermeintlich günstige Angebote kommen auf lange Sicht teuer.

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Beamtenanwärter benötigen einen besonderen Krankenversicherungsschutz

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Einschränkungen im Anspruch auf Beihilfe bei Zahnersatz

Mit Beginn der Ausbildung zum Beamten, genauer gesagt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde, erhält der Anwärter den Status eines Beamten auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis und damit auch die Beihilfeberechtigung sind auf die Dauer der Ausbildung befristet. Damit verbunden sind Einschränkungen bei Leistungen für Zahnersatz. Zum Beispiel erhält der Beamtenanwärter keine Beihilfe für

  • Zahnprothesen,
  • Kronen,
  • Inlays und
  • Implantate.

Diese Besonderheit wird in den Sondertarifen für Beamtenanwärter ausgeglichen. Wichtig ist, hier keinen reinen „Prozent-Tarif“ abzuschließen, der den üblichen Beihilfe-Satz von 50 % auf eine volle Versicherungsleistung aufstockt. Vielmehr sollten auch die von der Beihilfe nicht erfassten Krankheitskosten in möglichst großem Umfang erstattet werden.

Hier gibt es bei einigen Versicherern Fallen im Kleingedruckten, um den Anwärter-Tarif möglichst günstig anbieten zu können. Fragen Sie also nach, welche Einschränkungen vereinbart werden, ob Zahnersatz zum Beispiel nur nach einem Unfall übernommen wird.

Weiterversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung

Wichtiger noch als das Absichern der von der Beihilfe während der Ausbildungszeit nicht abgedeckten Leistungen ist die Planung für die Übernahme in ein unbefristetes Beamtenverhältnis.

Hinweis

Ein wesentliches Merkmal der Privaten Krankenversicherung für Anwärter sollte der spätere Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung sein.

Stellen Sie sich vor, Sie erkranken während Ihrer Zeit als Beamtenanwärter schwer.

Ohne das Recht auf Weiterversicherung würden Sie mit dem Ende Ihrer Ausbildung ohne Versicherungsschutz dastehen und hätten es schwer, einen anderen Versicherer zu finden, der Sie zumindest mit einem Risikozuschlag und eventuell zu eingeschränkten Leistungen versichert.

Das Problem mit der Alterungsrückstellung

Aber selbst wenn Sie nicht krank werden – älter werden Sie auf jeden Fall. Das Risiko einer Erkrankung mit zunehmendem Alter steigt.

Da Ihre Private Krankenversicherung aber nicht jedes Jahr nur wegen des Älterwerdens teurer sein soll, kalkulieren die Versicherer eine Alterungsrückstellung, die die steigenden Gesundheitskosten im Alter auffangen soll. Also eine Art Sparvorgang im Rahmen der Krankenversicherung.

Grundsätzlich sind die Versicherer zur Bildung der Alterungsrückstellung gesetzlich verpflichtet. Bei der Krankenversicherung für Beamtenanwärter gibt es aber eine Ausnahme, denn diese endet ja automatisch mit der Übernahme in ein dauerhaftes Beamtenverhältnis.

Es gibt also die Möglichkeit, einen Anwärter-Tarif ohne Alterungsrückstellung besonders günstig anzubieten. Aber Achtung – wenn Sie diesen Tarif später in einen regulären Beihilfe-Vertrag umwandeln, zahlen Sie entsprechend Ihres Eintrittsalters mehr.

Hinweis

Erkundigen Sie sich also, ob eine Alterungsrückstellung im Beitrag enthalten ist und was Sie nach dem Ende Ihrer Zeit als Beamtenanwärter für den endgültigen Vertrag zahlen müssten.

Fazit

Private Krankenversicherungen für Beamtenanwärter müssen den besonderen Gegebenheiten dieser Zielgruppe angepasst sein. Wenn Ihnen ein besonders günstiges Angebot vorliegt, prüfen Sie dieses auf

  • mögliche Einschränkungen im Leistungsumfang
  • die Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung
  • die Möglichkeit zum Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung

und stellen Sie so die Vergleichbarkeit zu anderen Versicherungsangeboten her.