PKV für Lehrer – Spezielle Anforderungen
Haben sie ihr Studium beendet und beginnen mit dem Referendariat, sind sie als sog. Lehramtsanwärter
ein Beamter auf Widerruf.
Der Dienstherr geht grundsätzlich davon aus, dass sie sich und ihre Familie selbst ausreichend krankenversichern. Die gewährte Beihilfe gilt nur als Ergänzung. Als Beihilfeberechtigter wird daher von ihnen verlangt,
- dass sie diese Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung aufstocken sowie
- eine geeignete Pflegeversicherung nachweisen.
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Fragen & Antworten zu Versicherungen für Lehrer
Warum als Lehrer eine private Krankenversicherung?
Als Lehrer bzw. beihilfeberechtigter Arbeitnehmer erhalten sie im Unterschied zu einem Arbeitnehmer keinen Zuschuss zu den monatlichen Kosten einer Krankenversicherung. Sie bekommen einen Anteil der Krankheitskosten als Beihilfe erstattet.
Die Höhe dieses Anteils wird als „Beihilfebemessungssatz“ bezeichnet. Den verbleibenden Rest der angefallenen Kosten tragen sie privat oder sichern sichern sich ab.
Beihilfesatz für ... | nur für sich | für Ehepartner | für Kinder |
---|---|---|---|
Aktive Beamte mit einem Kind | 50% | 70% | 80% |
Aktive Beamte mit zwei Kindern | 70% | 70% | 80% |
Beamte i. R. und deren Witwen/Witwe | 70% | 70% | 80% |
Waisen/Halbwasien | 80% |
Was kostet die PKV für Lehrer
Das kann man pauschal nicht sagen: die Beitragshöhe für Lehrer und Lehramtsreferendare richtet sich nach
- dem Einstiegsalter,
- dem Gesundheitszustand,
- dem Beihilfesatz und dem
- gewünschten Leistungsumfang.
Unser Tipp: lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Welche Versicherungen sind für Lehrer sinnvoll?
Neben den ‘üblichen’ Versicherungen, wie die Hausratversicherung, sollten sich Lehrer/Lehramtsanwärter über folgende Versicherungen genauer informieren. Hier gibt es spezielle Regelungen und Spielraum bei den Versicherungskonditionen.
Im wesentlichen gehören dazu:
- Krankenversicherung
- Beamtenversorgung nach Dienstunfähigkeit
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung für Lehrer
Dem Gesetz nach haften sie für Schäden, die sie selbst verursachen. Bei Personenschäden kann das schnell teuer werden. Gerade als Lehrer sind sie den ganzen Tag mit Schülern und Kollegen umgeben.
Die Besonderheit: während der Ausübung ihrer Lehrtätigkeit haftet zunächst mal der Träger der öffentlichen Schule. Jedenfalls wenn sie
- einen Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder
- dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) haben.
Der Träger kann sie anschließend in Regress nehmen. Wird eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden haften sie uneinschränkt. eine Diensthaftpflichtversicherung sichert dieses Risiko ab – gerade für Anfänger eine gute Investition.
Unfallversicherung für Lehrer
Unfälle können immer passieren: im Dienst, Dienstreisen und natürlich auch auf Klassenfahrten. Problematisch wird es, wenn aus einem Unfall z.B. eine Arbeitsunfähigkeit entsteht.
Dazu gehören die Knochenbrüche bei Wanderungen, Zeckenbisse mit der Folge von FSME/Borreliose und weiteren Infektionen die z.B. ihre Bewegung dauerhaft einschränken.
Je nach ärztlich festgestellter Invalidität können sie bei vorheriger Absicherung Invaliditätsleistungen erhalten. In welchem Umfang die Leistungen gewährt werden sollen, hängt von den gewählten Versicherungsbausteinen ab.
Dienstunfähigkeit im Lehramt – wer hat einen Leistungsanspruch?
- Beamte auf Widerruf: i.d.R. kein Versorgungsanspruch. Bei Dienstunfähigkeit werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert
- Beamte auf Probe: es besteht ein erster Leistungsanspruch. Dieser fällt aber gering aus und muss auf einen Dienstunfall zurückzuführen sein.
- Beamte auf Lebenszeit: Versorgungsanspruch besteht. Dennoch bleibt eine Versorgungslücke.
Jeder fünfte Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Altersgrenze nicht – möchten sie ihren Lebensstandard im Falle der Dienstunfähigkeit halten, sollte sie diese Versorgungslücke absichern.