Die Beihilfe die einzige Form, in der sich Ihr Dienstherr an der Krankenversicherung beteiligt. Einen Zuschuss für die Private Krankenversicherung (PKV Beamte), wie ihn Arbeitnehmer erhalten, gibt es nicht.
Beihilfe

Beamte haben ein Anrecht auf Unterstützung ihres Dienstherrn im Krankheitsfall. Diese sogenannte Beihilfe kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Um sie zu einem vollwertigen Krankenversicherungsschutz auszubauen, passen weder die gesetzliche Krankenversicherung noch die private Krankheitskosten-Vollversicherung. Die Privaten Krankenversicherer bieten deshalb maßgeschneiderte Beamtentarife an.
Beamte müssen ihren Versicherungsschutz im Gegensatz zu Selbständigen nur noch ergänzen. Der Beamte erhält von seinem Dienstgeber bis zu 60% als Beihilfe, um die Krankenhaus- oder Arztkosten zu decken. Der monatliche Beitrag ist nicht abhängig von der Besoldung des Beamten, sondern
Der Leistungsumfang wird nach diesen Angaben und den Wünschen des Kunden berechnet. Die Rechnungen, welche Sie dann vom Arzt oder Zahnarzt erhalten bekommen Sie von der Versicherung in vollem Umfang erstattet. Sollten Sie innerhalb eines Jahres nicht krank sein oder die Leistungen nur teilweise beanspruchen, dann erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung. Bei Bedarf kann auch noch ein Pflegezusatztarif eingebunden werden.
Vor Abschluss einer PKV müssen sie konkrete Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen – werden Erkrankungen verschwiegen kann dies zur Ablehnung des Antrags einer führen. Die PKV für Beamte ist eine sehr sinnvolle Ergänzung, da diese über die Beihilfe nur einen prozentualen Kostenzuschuss zu den anfallenden Krankheitskosten erhalten. Die Versorgungslücke ist somit gering und kann so geschlossen werden.
Das Dienstverhältnis von Beamten und anderen gleich gestellten Berufsgruppen, zum Beispiel Richtern und Soldaten, unterscheidet sich deutlich von dem eines Arbeitnehmers in der privaten Wirtschaft. Einerseits verzichtet der Beamte auf bestimmte Rechte, andererseits trifft den Dienstherrn im Gegenzug aber auch eine besondere Fürsorgepflicht. Die Hilfe bei Krankheit ist ein Ausdruck dieser Fürsorgepflicht.
Allerdings kann die Beihilfe im Krankheitsfall sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, je nachdem, ob sie einem
Unterhalb der Bundesebene gelten landesrechtliche Vorschriften, so dass Beamte in den einzelnen Bundesländern durchaus nicht gleich behandelt werden. Ob Leistungen wie Zweibettzimmer oder Behandlung durch den Chefarzt von der Beihilfe bezuschusst werden, ergibt sich aus der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. dem Dienstvertrag.
Neben dem Beamten selbst sind auch seine Familienangehörigen durch die Beihilfe versichert (PKV Beamte). Üblicherweise umfasst der Schutz den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie selbst kein oder nur geringes Einkommen erzielen. Der Prozentsatz der Krankheitskosten, die von der Beihilfe übernommen werden, unterscheidet sich dagegen wieder von Fall zu Fall. Bundesbeamte bekommen zum Beispiel 50 %, ihr Partner 70 % und die Kinder 80 % ersetzt.
Die Möglichkeit einer ergänzenden Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn dort Vorversicherungszeiten vorhanden sind. Beamte schauen sich deshalb bevorzugt bei den privaten Versicherern nach ergänzenden Angeboten um.
Die Private Krankenversicherung hält eine ganze Reihe von Beamtentarifen bereit. Diese sind an die Versorgungsordnungen der Länder und das seit 2009 geltende Regelwerk für Bundesbedienstete angepasst. Der Versicherungsschutz ist besonders günstig, weil ein großer Teil der Krankheitskosten bereits vom Staat getragen wird. Die Vertragsgestaltung erfolgt so, dass die aus der Beihilfe zu erwartenden Zahlungen als Selbstbeteiligung in der Privatversicherung vereinbart werden. Beihilfe und privater Vertrag zusammengenommen ergeben dann den vollständigen Versicherungsumfang.
Eine Private Krankenversicherung mit hoher Selbstbeteiligung in Höhe der Beihilfe ist zwar zu einem vergleichsweise günstigen Preis zu haben, aber der Beamte muss berücksichtigen, dass er – anders als ein Arbeitnehmer – außer der Beihilfe keine weiteren Leistungen seines Dienstherrn mehr bekommt. Es gibt also keine hälftige Beteiligung am Beitrag für die Private Krankenversicherung. Dennoch bleibt ein großer Spielraum, um einen umfassenden Versicherungsschutz einzukaufen.
Die Leistungsunterschiede der einzelnen Tarife sind übrigens meist nicht besonders groß und beziehen sich eher auf Randbereiche wie Psychotherapie und alternative Heilmethoden. Bei der Auswahl lohnt also ein Blick auf Beitragsunterschiede und auf die Bonität der Anbieter, um das Risiko künftiger Beitragsanpassungen abschützen zu können.
Beamte und andere Beihilfeberechtigte finden in den Beamten-Tarifen der Privaten Krankenversicherer eine sinnvolle Möglichkeit, die Beihilfe-Sätze für sich selbst und die Familienangehörigen zu einem günstigen Preis auf eine umfassende Versorgung aufzustocken.
Die Beihilfe die einzige Form, in der sich Ihr Dienstherr an der Krankenversicherung beteiligt. Einen Zuschuss für die Private Krankenversicherung (PKV Beamte), wie ihn Arbeitnehmer erhalten, gibt es nicht.
Viele Beamte versichern ihren Eigenanteil an Krankheitskosten, der ihren Anspruch auf Beihilfe übersteigt, in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Weg zu Leistungen der Privaten Krankenversicherung war ihnen aufgrund von Alter und Vorerkrankungen verwehrt oder nur unter völlig unattraktiven Bedingungen möglich. Eine Öffnungsaktion der privaten Versicherer schafft neue Möglichkeiten.