Viele Beamte versichern ihren Eigenanteil an Krankheitskosten, der ihren Anspruch auf Beihilfe übersteigt, in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Weg zu Leistungen der Privaten Krankenversicherung war ihnen aufgrund von
- Alter und
- Vorerkrankungen verwehrt oder
- nur unter völlig unattraktiven Bedingungen möglich.
Eine Öffnungsaktion der privaten Versicherer schafft neue Möglichkeiten.
Beitragskalkulation der Privatversicherer nach individuellem Risiko
Während sich in der Sozialversicherung Beiträge im Wesentlichen nach dem Einkommen richten (Solidaritätsprinzip), kalkuliert die private Versicherungswirtschaft nach dem individuellen Risiko (Äquivalenzprinzip). Für die Krankenversicherung sind das insbesondere
- der Leistungsumfang,
- das Alter des Versicherten beim Vertragsbeginn und
- sein Gesundheitszustand.
Und nicht nur der Beitrag richtet sich nach dem Risiko: Je nach Schwere einer Vorerkrankungen werden Einschränkungen der Leistung vereinbart oder ein Antrag sogar gänzlich abgelehnt. Für einen älteren oder kranken Versicherungsinteressenten bedeutet das, dass er Versicherungsschutz entweder gar nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen erhalten kann.
Was bedeutet die Öffnungsklausel für Beamtenanwärter & Beamte?
Die Öffnungsklausel schafft für Beamtenanwärter schon seit 1987, für andere Beamte seit 2005 erleichterte Voraussetzungen für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung trotz bestehender Erkrankungen.
Die privaten Krankenversicherer haben ein Interesse an der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit. Die schnell steigenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen machen vielen Arbeitnehmern die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht und damit den Wechsel in die Privatversicherung unmöglich. Beamte, die sich unabhängig von Einkommensgrenzen für die Privatversicherung entscheiden können, wurden damit zu einer interessanten Zielgruppe.
Drei Versprechen geben die an der Aktion teilnehmenden Privatversicherer ab:
- Kein Antrag wird aus Risiko-Gründen abgelehnt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen.
- Soweit Beitragszuschläge aufgrund des Risikos erforderlich sind, werden diese auf 30 % begrenzt.
Fristen beachten
Beamte dürfen allerdings nicht beliebig lange warten mit dem Wechsel zur Privaten Krankenversicherung (PKV für Beamte). Für die meisten Beamten sowie deren beihilfeberechtigte Angehörige gilt eine Frist von sechs Monaten nach der Verbeamtung.
Ein Missbrauch in der Form, dass man bis zu einer schweren Erkrankung wartet und dann wechselt, ist dadurch ausgeschlossen. Nur die freiwillig gesetzlich versicherten Beamten, die vor 2005, also vor der Öffnungsaktion bereits in einem Dienstverhältnis standen, dürfen jederzeit wechseln. Für ihre Angehörigen gilt eine Frist von einem Jahr nach dem Wechsel des Beihilfeberechtigten selbst.
Wenn Sie zum Personenkreis gehören, der an der Öffnungsaktion teilnehmen darf, beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
- Informieren Sie sich, welche Versicherer an der Aktion teilnehmen.
- Weisen Sie bereits bei der Antragstellung auf die Öffnungsaktion hin.
Die Erleichterungen bei der Antragstellung gelten nämlich nur für den ersten verbindlichen Antrag auf Private Krankenversicherung. Wenn Sie bei mehreren Versicherern die Konditionen erfragen möchten, kennzeichnen Sie diese Anfragen unbedingt als unverbindlich.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat eine ausführliche Broschüre zur Öffnungsaktion veröffentlicht, die auch Namen und Anschriften der teilnehmenden Unternehmen enthält.
Fazit
Mit ihrer Öffnungsaktion sprechen viele Private Krankenversicherer Beamte und Anwärter an, die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ihnen wird der Wechsel zum Privatschutz durch den Verzicht auf Ablehnung und Leistungseinschränkungen sowie durch eine Begrenzung der Risikozuschläge erleichtert.
Wer die Öffnungsklausel nutzen will, muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten einen Antrag bei einem der teilnehmenden Unternehmen stellen und dabei auf die Aktion hinweisen.